ICS2: Neue Regeln für das Verbringen von Waren auf dem Seeweg
Ab dem 4. Dezember 2024 tritt eine wichtige Änderung für Beförderer in Kraft, die Waren aus Großbritannien in die Europäische Union bringen. Das neue Import Control System 2 (ICS2) wird ab diesem Datum für die Einreichung der summarischen Eingangsanmeldung (ENS) verpflichtend. Dies bedeutet, dass Sie als Beförderer oder Kunde bereits jetzt Maßnahmen ergreifen müssen, um sich vorzubereiten.
Was ist ICS2?
ICS2 ist ein neues, fortschrittliches Zollsystem, das von der Europäischen Union entwickelt wurde, um die Sicherheit der Außengrenzen zu gewährleisten. Das System unterstützt die Zollbehörden durch eine verbesserte Risikoanalyse durch den vorab erfolgenden Austausch detaillierter Frachtinformationen. Dies hilft nicht nur dabei, illegalen Handel und andere Bedrohungen frühzeitig zu identifizieren, sondern erleichtert auch den freien Fluss legitimer Waren innerhalb der EU.
ICS2 wird in Phasen eingeführt. Im Jahr 2021 begann Phase 1, die sich auf Postsendungen konzentrierte, gefolgt von Phase 2 für Luftfracht. Am 4. Dezember 2024 startet Phase 3, die Waren betrifft, die auf dem Seeweg in die EU gelangen.
Wichtigste Änderungen
- Detailliertere Informationen erforderlich
– Warencodes (HS-Codes) von mindestens sechs Stellen für jedes Produkt.
– Informationen über Käufer und Verkäufer, einschließlich Adressen. - Rechtzeitigkeit und Genauigkeit der Daten
Es ist entscheidend, dass alle Informationen korrekt und rechtzeitig bereitgestellt werden. Die Verantwortung hierfür liegt beim Kunden, der die Buchung vornimmt. - Neue Schnittstelle: Shared Trader Interface (STI)
Ab dem 4. Dezember müssen Meldungen wie die Ankunftsanmeldung (NA) und die ENS über das STI eingereicht werden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Software auf dem neuesten Stand ist, um diese neuen Prozesse zu unterstützen. - Pre-Load-Daten
Ein Teil der Daten muss bereits vor dem Verladen der Waren verfügbar sein. Dies erfordert möglicherweise Anpassungen in Ihrem aktuellen Workflow.
Vorbereitung auf ICS2
Es gibt einige wichtige Schritte, die Sie unternehmen müssen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen:
- Self Conformance Test: Dies ist ein obligatorischer Test, um nachzuweisen, dass Ihre Systeme mit ICS2 kompatibel sind. Arbeiten Sie mit einem IT-Dienstleister zusammen? Dann wird dieser dies für Sie erledigen.
- Beantragung des Deployment Windows: Wenn Sie eine niederländische EORI-Nummer haben und Waren auf dem Seeweg in die EU einführen, müssen Sie einen Zeitplan für den Übergang zu ICS2 erstellen.
- Rücksprache mit Ihrem Softwarelieferanten: Stellen Sie sicher, dass Ihre Software den neuen Systemvorgaben entspricht.
Da der Übergang zu ICS2 komplex sein kann, bietet der Zoll Unterstützung durch Webinare, eine Informationsseite auf douane.nl und den Nationalen Helpdesk Zoll an. Dies hilft Unternehmen, ihre Prozesse rechtzeitig anzupassen und Engpässe zu überwinden.
Warum diese Änderung?
Der Umstieg auf ICS2 ist Teil der umfassenderen Harmonisierung der Zollprozesse innerhalb der EU. Das System ermöglicht es, Risikoinformationen zu Waren zwischen allen 27 EU-Mitgliedstaaten auszutauschen. Dadurch können Sendungen mit unerwünschten Waren früher identifiziert und gestoppt werden.
ICS2 macht die Risikoselektion nicht nur effizienter, sondern erhöht auch die Sicherheit und Kontrolle der Warenströme. Ein zusätzlicher Vorteil ist die Standardisierung der Datenbereitstellung auf europäischer Ebene, was die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Unternehmen erleichtert.
Was bedeutet das für Sie?
Ab dem 4. Dezember 2024 ist es nicht mehr möglich, ENS-Anmeldungen über das alte System (ICS1) einzureichen. Vom 4. Dezember bis zum 1. April 2025 gilt jedoch ein Übergangszeitraum, in dem Unternehmen wie Housefiler (Spediteure) ihre Prozesse anpassen und ENS-Anmeldungen unter ICS2 optimieren können.
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor, um Bußgelder und Verzögerungen zu vermeiden. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung beim Übergang zu ICS2? Kontaktieren Sie Ihren Softwarelieferanten oder konsultieren Sie die Informationsquellen des Zolls.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Belastingdienst.