Lkw-Fahrverbot in Deutschland
Deutschland hat strikte Fahrverbote für Lastkraftwagen, um die Verkehrssicherheit zu fördern und die Infrastruktur zu entlasten. Diese Einschränkungen sind besonders wichtig für Transportunternehmen, Logistikplaner und Fahrer, die Güter durch Deutschland befördern. In diesem Blog behandeln wir die wichtigsten Regeln, Feiertage mit Fahrverboten sowie Ausnahmen, damit Sie Ihre Transportaktivitäten optimal planen können.
Was beinhaltet das Fahrverbot in Deutschland?
Das Fahrverbot in Deutschland gilt für Lastkraftwagen und Sattelzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhänger, unabhängig vom Gewicht. Diese Fahrzeuge dürfen an Sonn- und Feiertagen zwischen 00:00 und 22:00 Uhr nicht auf dem deutschen Straßennetz verkehren. Dieses Verbot gilt sowohl für beladene als auch für Leerfahrten im Zusammenhang mit der Güterbeförderung.
Ausnahmen vom Fahrverbot in Deutschland
Nicht alle Straßentransporte oder Güter unterliegen dem Fahrverbot. Folgende Transporte sind freigestellt:
- Frische Milcherzeugnisse, Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse (verderbliche Waren);
- Fahrzeuge im kombinierten Schiene/Straße- oder Straße/Wasser-Verkehr:
- Maximal 200 km zwischen Be- oder Entladestelle und dem nächstgelegenen Bahnhof.
- Maximal 150 km Luftlinie zwischen Be- oder Entladestelle und einem See- oder Binnenhafen.
- Spezialtransporte wie Hilfsgüter- und medizinische Transporte.
Für Transporte außerhalb dieser Ausnahmen ist es möglich, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, abhängig von der Art der Ladung und der Dringlichkeit des Transports. Weitere Informationen zu Ausnahmegenehmigungen finden Sie beispielsweise bei TLN als Unternehmerorganisation und der NIWO.
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Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist das Fahrverbot in Kraft. Es folgt eine Übersicht der Feiertage, an denen Lkw nicht fahren dürfen:
| Bundesweite Feiertage mit Fahrverbot: | Datum |
|---|---|
| Neujahr | 1. Januar |
| Karfreitag | variiert (18. April 2025 & 3. April 2026) |
| Ostermontag | variiert (21. April 2025 & 6. April 2026) |
| Tag der Arbeit | 1. Mai |
| Christi Himmelfahrt | variiert (29. Mai 2025 & 14. Mai 2026) |
| Pfingstmontag | variiert (9. Juni 2025 & 25. Mai 2026) |
| Tag der Deutschen Einheit | 3. Oktober |
| Erster und zweiter Weihnachtstag | 25. und 26. Dezember |
Zudem ist es bei Transporten durch Deutschland wichtig, regionale Unterschiede zu berücksichtigen, da nicht in allen Bundesländern die gleichen Fahrverbote gelten.
| Regionale Feiertage mit Fahrverboten in Deutschland | Bundesländer |
|---|---|
| Fronleichnam – Dieser wird am 60. Tag nach dem Ostersonntag gefeiert. | Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. |
| Reformationstag (31. Oktober) | Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. |
| Allerheiligen (1. November) | Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. |
Zusätzliche Fahrverbote im Sommer (Ferienreisezeit)
Vom 1. Juli bis einschließlich 31. August gilt an allen Samstagen zwischen 07:00 und 20:00 Uhr ein ergänzendes Fahrverbot, bekannt als die „Ferienreiseverordnung“. Dieses Verbot gilt auf bestimmten Abschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen, um das Verkehrsaufkommen während der Sommermonate zu reduzieren.
| Betroffene Autobahnen | Standorte |
|---|---|
| A1 | Autobahndreieck Erfttal über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis zur Anschlussstelle Lohne/Dinklage. |
| A2 | vom Autobahnkreuz Oberhausen bis zum Autobahnkreuz Bad Oeynhausen. |
| A3 | Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost, vom Mönchhof-Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz Nürnberg. |
| A5 | Hattenbacher Dreieck bis Bad Homburger Kreuz, vom Darmstädter Kreuz bis zur Anschlussstelle Karlsruhe-Süd und von der Anschlussstelle Offenburg bis zum Autobahndreieck Neuenburg. |
| A6 | Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd. |
| A7 | Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Autobahndreieck Bordesholm, von der Anschlussstelle Soltau-Süd bis zur Anschlussstelle Göttingen-Nord, vom Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Ende der Autobahn am Grenzübergang Füssen. |
| A8 | Autobahndreieck Karlsruhe bis zur Anschlussstelle München-Obermenzing und von der Anschlussstelle München-Ramersdorf bis zur Anschlussstelle Bad Reichenhall. |
| A9/E51 | Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis zur Anschlussstelle München-Schwabing. |
| A10 | Berliner Ring, vom Autobahndreieck Werder über die Anschlussstelle Potsdam-Nord bis zur Anschlussstelle Berlin-Spandau. |
| A45 | von der Anschlussstelle Dortmund-Süd über das Westhofener Kreuz und das Gambacher Kreuz bis zum Seligenstädter Dreieck. |
| A61 | Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz Koblenz bis zum Autobahndreieck Hockenheim. |
| A67 | Darmstädter Kreuz bis Viernheimer Dreieck. |
| A81 | Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen bis zur Anschlussstelle Gärtringen. |
| A92 | Autobahndreieck München-Feldmoching bis zur Anschlussstelle Oberschleißheim und vom Autobahnkreuz Neufahrn bis zur Anschlussstelle Erding. |
| A93 | Autobahndreieck Inntal bis zur Anschlussstelle Reischenhart. |
| A99 | Autobahndreieck München Süd-West über Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach, Autobahndreieck München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, Autobahnkreuz München-Ost, Autobahnkreuz München-Süd bis zum Autobahndreieck München/Eschenried. |
| A831 | Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis zum Autobahnkreuz Stuttgart. |
| A980 | Autobahnkreuz Allgäu bis zur Anschlussstelle Waltenhofen. |
| A995 | Anschlussstelle Sauerlach bis zum Autobahnkreuz München-Süd. |
| Betroffene Bundesstraßen | Standorte |
|---|---|
| B31 | Anschlussstelle Stockach-Ost der A98 bis zur Anschlussstelle Sigmarszell der A96. |
| B96/E251 | Berliner Stadtgrenze bis zur B104 in Neubrandenburg. |
Bußgelder und Sanktionen bei Verstößen gegen das Fahrverbot
Wer das Fahrverbot in Deutschland missachtet, muss mit empfindlichen Bußgeldern und Strafpunkten rechnen:
- Bußgeld für den Fahrer und 1 Strafpunkt
- Bußgeld für den Halter/Transporteur und 1 Strafpunkt
- In schweren Fällen kann ein Fahrverbot in Deutschland verhängt werden.
Diese Regeln werden von der deutschen Polizei und den Verkehrsbehörden (wie dem BAG/BALM) überwacht. Transportunternehmen müssen sich der Risiken und Bußgelder bewusst sein, die bei einem Verstoß drohen.
Praktische Tipps
Um Fahrverbote in Deutschland zu umgehen und Bußgelder zu vermeiden, ist eine gute Planung entscheidend. Hier sind einige Tipps:
- Planen Sie Ihre Fahrten sorgfältig und berücksichtigen Sie die Fahrverbote.
- Wählen Sie alternative Routen oder Abfahrtszeiten außerhalb der Verbotszeiten.
- Nutzen Sie den multimodalen Transport, wie eine Kombination aus Straßen- und Schienenverkehr oder Schifffahrt.
- Informieren Sie Ihre Kunden stets über mögliche Verzögerungen beim Transport durch Deutschland.
- Prüfen Sie rechtzeitig die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen, wenn Sie dringende Transporte durchführen müssen.
EASY zusammengefasst
Das Fahrverbot in Deutschland spielt eine große Rolle im Straßengüterverkehr und in der Logistikplanung. Indem sie über die Regeln, Feiertage und Ausnahmen informiert bleiben, können Transportunternehmen Verzögerungen und Bußgelder vermeiden. Planen Sie Ihre Fahrten sorgfältig und nutzen Sie alternative Transportmöglichkeiten, um so effizient wie möglich zu agieren.
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